Humanbestattung - Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst in einem Krematorium verbrannt. Zu dem Verstorbenen wird ein feuerfester, nummerierter Stein gelegt, der Verwechslungen ausschließt. Die entstandene Asche wird anschließend in eine Aschekapsel gefüllt, die wiederum in eine Urne gelegt wird. Die Hinterbliebenen dürfen maximal eine kleine Menge Asche einbehalten, um daraus beispielsweise Erinnerungsschmuck gestalten zu lassen.
Als nächstes wird die Urne bestattet, in manchen Ländern darf die Urne aber auch mit nach Hause genommen werden. Hierbei müssen jedoch länderspezifische gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden. Grabstätten können auf dem Friedhof Erdgräber, Urnenstelen oder Kolumbarien sein. Darüber hinaus gibt es für Urnen die Naturbestattung und die Seebestattung, in manchen Ländern ist auch das Verstreuen der Asche möglich.
In Deutschland besteht Sargpflicht. Deshalb wird der Leichnam in einem einfachen Kremierungssarg im Krematorium verbrannt. Damit die Asche auch eindeutig zugeordnet werden kann, legt man einen Verbrennungsstein mit einer eingravierten Nummer bei. Daurch ist die Identifizierung später möglich. Nachdem die Asche ausgekühlt ist, wird sie in eine Aschekapsel gefüllt. Diese wird dann in die sogenannte Schmuckurne eingesetzt.
Zwischen dem Eintritt des Todes und der Einäscherung müssen mindestens 48 Stunden liegen. Weitere Voraussetzungen sind:
- Eindeutige Identifizierung des Verstorbenen
- Schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder des nächsten Angehörigen
- Nachweis des Eintrags in das Sterbebuch des Standesamts
- Zweite Leichenschau innerhalb von 2 Tagen
Es gibt verschiende Möglichkeiten der Urnenbeisetzung.
Das Urnengrab auf dem Friedhof, Aufbewahrung in einem Kolumbarium, ein Baumgrab oder eine Seebestattung. Vieles ist Möglich. Wer die Urne ins Ausland überführen lasst, hat hier noch weitere Bestattungsmöglichkeiten, wie z.B. die Almwiesenbestattung oder die Diamantbestattung