FAQ - Häufige Fragen

Darf ich als Privatperson eine Urne/Tierurne im Internet kaufen oder bin ich an den Bestatter gebunden?

  • Ja, es ist Ihnen als Privatperson völlig freigestellt, wo und über wen Sie Ihre gewünschte Urne oder Tierurne kaufen. Sie sind NICHT an einen Bestatter gebunden. Viele Bestattungsunternehmen verweigern bisher die Möglichkeit, die Urne für die Beisetzung im Internet zu bestellen. Lassen Sie sich dadurch jedoch nicht verunsichern, denn Sie sind nicht an Kataloge oder Produkte vor Ort gebunden. Sie haben die Chance, Ihre Urne bedenkenlos und sicher im Internet zu kaufen und anschließend an den Bestatter zu übergeben. Aufgrund des großen Wandels der Bestattungskultur sehen sich heute außerdem viele Bestattungsunternehmen nur noch als Dienstleister und nicht als Produkthändler. Also fühlen Sie sich frei, Ihre persönliche Urne über das Internet zu beziehen.
Kann ich den Bestatter frei wählen?
  • Ja, Sie können frei entscheiden welches Bestattungsunternehmen zu Ihnen passt. Dies ist sogar Pflicht und Berechtigung der Angehörigen. Vorsorge ist hier ein gutes Stichwort, informieren Sie sich frühzeitig (über Aspekte wie die Bezahlung, die Bestattungsart, usw.), um im Sterbefall schnell eine Entscheidung treffen zu können. Oft kommt es vor, dass Pflege- oder Altenheime sowie Krankenhäuser im Todesfall einen Bestatter nennen und Ihnen das Gefühl vermitteln, dass dieser feststehe. Dies ist jedoch nicht zulässig, lassen Sie sich also nicht verunsichern. Sie können den Bestatter frei wählen.
Was ist wichtig bei der Wahl des Bestatters?

Hier ein paar Leitfragen:

  • Fühle ich mich gut aufgehoben und verstanden?
  • Kann ich eigene Wünsche äußern (Musik, Trauerrede etc.) und wie wird darauf reagiert?
  • Wird es mir möglich gemacht, den Abschied selbst mit zu gestalten?
  • Kann ich die Urne auch persönlich von anderen Herstellern/Unternehmen beziehen?
Kann ich die Asche des Verstorbenen mit nach Hause nehmen oder privat verstreuen?
  • Das deutsche Bestattungsrecht sieht die freie Verfügung der Asche eines Verstorbenen nicht vor. In Deutschland herrscht Friedhofszwang, welcher verbietet, die Asche im Privatbereich aufzubewahren. Ebenfalls darf die Asche nicht von Ihnen verstreut werden. Jedoch ist es den Angehörigen in Bremen seit 2015 erlaubt, die Asche des Verstorbenen im heimischen Garten zu verstreuen. Als erstes deutsches Bundesland schaffte Bremen den nach dem Feuerbestattungsgesetz von 1934 geltenden Friedhofszwang ab. Hierbei sind viele weitere Regelungen zu beachten, über die Sie sich im Voraus gründlich informieren sollten. Diese Regelungen werden von jedem Bundesland selbstständig bestimmt.
Darf ich eine Tierurne zuhause aufbewahren oder im Garten bestatten/aufstellen?
  • Ja, eine Tierurne darf zuhause aufbewahrt werden oder im eigenen Garten bestattet, bzw. aufgestellt werden.
Kann es im Krematorium zu Verwechslungen der Verstorbenen kommen?
  • Nein, kann es nicht! Vor dem Einäschern wird die Ofenmarke, ein unzerstörbarer Stein in den eine Nummer eingraviert ist, in den Sarg eines jeden Verstorbenen gelegt. Dieser sorgt dafür, dass es später zu einer zweifelsfreien Zuordnung kommt und keine Probleme auftreten können. Die Asche des Verstorbenen wird anschließend gemeinsam mit der Ofenmarke in die so genannte Aschekapsel gefüllt.
Kann ich dem Verstorbenen etwas persönliches mit in den Sarg geben?
  • Grabbeigaben von Angehörigen sind grundsätzlich immer erlaubt. Im Falle der Einäscherung müssen diese jedoch aus brennbaren Stoffen bestehen.
Kann eine Urne mit der Post versendet werden?
  • Ja, denn eine Urne ist nicht gleichgesetzt mit einem Leichnam im Sarg und von ihr kann keine hygienische Beeinträchtigung ausgehen. Um eine Urne zu transportieren ist also nicht unbedingt ein Bestattungsfahrzeug nötig, oft wird diese in einem gewöhnlichen PKW von Ort zu Ort gebracht. Mit Paketversicherung und Sendungsverfolgung kann die Urne somit einfach und sicher auch per Post versendet werden. Ein eventueller Mehraufwand kann höchstens bei der Verpackung entstehen.

            Ein Versand der Urne nach Österreich z.B. - Zur Herstellung eines Edelsteins - ist somit problemlos möglich

 

Was ist der Unterschied zwischen Aschekapsel und Urne?

  • Die Asche des Verstorbenen wird im Krematorium in eine sogenannte Aschekapsel gefüllt. Diese ist fest verschlossen und auf ihrem Deckel sind Name und Lebensdaten der verstorbenen Person eingestanzt. Die Aschekapsel alleine ist für die Beisetzung in der Erde geeignet. Die Schmuckurne kann anschließend ganz nach Ihren Vorstellungen gekauft werden. Sie ist einfach ein Behälter für die Aschekapsel und soll eine schöne letzte Ruhestätte für den Verstorbenen darstellen.

Muss eine Seebestattung beantragt, bzw. genehmigt werden?

  • Eine Seebestattung muss nicht extra beantragt oder genehmigt werden. Sie erfordert regelrecht eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen, die er noch zu Lebzeiten getätigt hat. Oftmals äußern Personen den Wunsch einer Seebestattung, wenn sie persönliche Verbindungen oder Erinnerungen an die See haben. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Bestatter.

Kann in jedem Gewässer bzw. Wald beigesetzt werden?

  • Nein, es ist nicht erlaubt die Asche des Verstorbenen in jedem öffentlichen Gewässer oder Wald beizusetzen. Bei der Seebestattung wird die Asche in einer speziellen Urne außerhalb der Dreimeilenzone, über sogenanntem „Rauen Grund“ (ein Gebiet in dem nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird) dem Meer übergeben. Eine Seebestattung kann aber grundsätzlich in jedem Meer durchgeführt werden. Die Naturbestattung ist ebenfalls nur in speziellen Waldstücken möglich, hierzu wurden in Deutschland vielzählige Wälder für Baumbestattungen freigegeben.

Wer führt die Zeremonie bei einer See-/Naturbestattung durch?

  • Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen durch den Kapitän des Schiffes dem Meer übergeben. Die Naturbestattung wird in der Regel durch den zuständigen Förster des Waldes durchgeführt.